AKTUELL

BMU wird weiter Mini-KWK-Anlagen fördern
Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro.Große Anlagen mit 19 kW bekommen hingegen 3.450 Euro.
Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen, die die Maßstäbe der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertreffen.Die Primärenergieeinsparung muss fürAnlagen unter 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise, inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements und eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kW.
Fördervoraussetzung ist zudem, dass die KWK-Anlagen in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. Dazu sollen in einer ersten Runde die Herstelleranmeldungen bis zum 15. Februar 2012 im BAFA eingereicht werden. Anträge für Anlagenbetreiber auf Förderung können ab dem 1. April 2012 eingereicht werden.
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Bekanntmachung der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) im Bereich "Optimierung der Dauergrünlandwirtschaft unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten" im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN).
Das Gesamtziel des BÖLN- Programms besteht in der Stärkung und Ausdehnung des ökologischen Landbaus und der ökologischen Lebensmittelwirtschaft sowie der Förderung anderer Formen der nachhaltigen Landwirtschaft. Mit der Bekanntmachung Nr. 13/11/51 werden Interessenten für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit folgenden Forschungsschwerpunkten gesucht:
- Verbesserung des Grünlandmanagements nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten
- Erforschung von Stoffkreisläufen auf der Weide
- Erhalt bzw. Förderung der Vegetationsvielfalt auf Dauergrünlandflächen
- Identifizierung des Entwicklungsbedarfs von Landtechnik für die Grünlandbewirtschaftung
- Entwicklung von Konzepten für eine über die Futtermittelproduktion hinausgehende Mehrfachnutzung von Dauergrünland
- Erforschung des Potentials von Grünland für die Sicherung und Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls.
Projektskizzen können bei der BLE bis zum 9. März eingereicht werden. Weitere Informationen
Bekanntmachung des BMBF und BMU zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Zweck: Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS).
Ziel ist es, das Innovationspotenzial für die Entwicklung und Erprobung anwendungsorientierter, kooperativer Strategien und beispielhafter Maßnahmenkonzepte zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu fördern. Dabei soll an die drei Themenschwerpunkte des Bundesprogramms Biologische Vielfalt angeknüpft werden:
(1) Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
(2) Hotsports der biologischen Vielfalt in Deutschland und
(3) Sicherung von Ökosystemdienstleistungen.
Antragsberechtigt: Deutsche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen.
Fristen: Projektskizzen können bis 15.04.2012 eingereicht werden.
Zum Ausschreibungstext
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen hat am 08. November 2011 in Berlin die UN-Dekade "Biologische Vielfalt" offiziell eröffnet. Sowohl Staaten, als auch private Akteure sollen sich intensiver um den Erhalt der biologischen Vielfalt bemühen. Dieses Engagement wird durch das Bundesministerium im Rahmen eines Wettbewerbs unterstützt. Projekte zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt werden jährlich mit 15 Millionen Euro gefördert. Außerdem werden BMU und BMELV Projekte zur Anpassung der regionalen Wälder an den Klimawandel, die Vermeidung von Treibhausgasemissionen sowie zur Sicherung und Erhaltung der Kohlenstoffspeicherung von Wäldern fördern. Ab 2013 sollen für dieses Ziel 35 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden. Bewerbungen und Projektideen können ab sofort eingereicht werden. Mehr Informationen unter

Info Die Kommunen werden klimaaktiv
Die Klimaaktivität der Kommunen wird durch die die sogenannte Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz in öffentlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen) des Bundesumweltministeriums gefördert. Mit der Richtlinie werden den Kommunen Mittel für die zusätzliche Einstellung einer Fachkraft für alle Belange rund um Klimaschutz zur Verfügung stellt. Seit 2008 wurden 2000 Projekte im Rahmen der oben genannten Förderung unterstützt. Neue Förderanträge für kommunale Schutzprojekte können wieder vom 1. Januar 2012 bis 31. März 2012 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
Weitere Informationen
Das Deutschlandstipendium wurde heute durch Bundesministerin Schavan (BMBF) gestartet. Auf der neuen Internetseite gibt es ausführliche Informationen und die Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Zur Internetpräsentation

Brüssel/Bonn/Berlin ERASMUS Mundus II gestartet.
Das europäische Programm Erasmus Mundus zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten geht in die zweite Runde.
ERASMUS Mundus II umfasst weitere fünf Jahre Förderung (2009-2013) und ist mit einem Gesamtbudget von knapp 940 Mio. Euro ausgestattet.
ERASMUS Mundus II gliedert sich in drei Fördermaßnahmen:
Aktion 1: Gemeinsame Master- und Promotionsprogramme einschließlich Stipendien
Aktion 2: External Cooperation Window
Aktion 3: Projekte zur Verbesserung der Attraktivität des europäischen Hochschulraums
Erasmus Mundus II sieht folgende Neuerungen vor:
Ausweitung der Förderung auf Doktoranden: Derzeit werden nur Studenten bis zum Masterniveau gefördert.
Erhöhung der Förderung für europäische Studierende: Sie werden Studierenden aus Drittländern gleichgestellt.
Stärkere Öffnung für Drittländer: Hochschulen in Drittländern sollen als Vollmitglieder in den Konsortien mitarbeiten, EU und Drittländer sich gegenseitig bereichern.
Weitere Informationen
Der DAAD und Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Informationen EU - ERASMUS
DAAD übernimmt Förderung von Kongress- und Vortragsreisen ins Ausland
Gemeinsame Mitteilung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD)
Zum 1. Januar 2009 übernimmt der DAAD das bisher von der DFG verwaltete Programm "Kongress- und Vortragsreisen ins Ausland". Mit diesem Förderinstrument wird die Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen, zum Beispiel Kongresse , Symposien oder Kolloquien, im Ausland unterstützt. Das vom Auswärtigen Amt finanzierte Programm wird mit geringen Modifikationen vom DAAD weitergeführt.
Die DFG wird noch bis zum 31.12.2008 Anträge für das Programm annehmen. Ab dem 1. Januar 2009 sind alle Förderanträge an den DAAD zu richten.
Weiterführende Informationen
Ansprechpartnerin beim DAAD ist
Dr. Birgit Klüsener
Tel.: +49 (0) 228 882-339
E-Mail: Kluesener(at)daad.de
Ansprechpartnerinnen im Bereich " Internationale Zusammenarbeit" der DFG sind
Cora Laforet
Tel.: +49 (0)228 885-2232
E-Mail: Cora.Laforet(at)dfg.de
Brigitta Schreiner
Tel.: +49 (0)228 885-2400
E-Mail: Brigitta.Schreiner(at)dfg.de






